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Der evangelische Kindergarten
Grundsätzliche Orientierungspunkte

Vom 18. August 1978

(GVBl. S. 75)

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1.
Die Evangelische Landeskirche in Baden versteht ihre Kindergartenarbeit als einen im Evangelium begründeten Dienst an Kindern, an Familien und an der Gesellschaft.
1.1
Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sollen dem Kind Hilfen für gegenwärtige und zukünftige Lebenssituationen gegeben werden:
Durch Annahme, Zuwendung und helfendes Geleit soll das Kind zum Vertrauen ermutigt, zur Gemeinschaft befähigt und zu kooperativem Verhalten angeleitet werden. Spontaneität und Kreativität sollen geweckt, Urteilsfähigkeit und Flexibilität ausgebildet werden.
Diese pädagogischen Bemühungen um eine ganzheitliche Bildung in allen Bereichen sind getragen und begleitet vom speziellen religionspädagogischen Auftrag eines kirchlichen Kindergartens, durch den die bergende und befreiende Kraft des Evangeliums zur Wirkung kommen soll.
1.2
Das Kind kann nicht gesehen werden ohne die prägende Bindung an seine Familie. Diese soll durch die Arbeit des Kindergartens nicht nur entlastet, sondern auch gefördert werden:
Durch die Elternarbeit des Kindergartens sollen die Eltern konkrete Hilfen für die Erziehung ihres Kindes erhalten. Sie sollen ermutigt und befähigt werden, die Fragen ihres Kindes ernstzunehmen und ihrem Kind in einer Atmosphäre des Vertrauens zu begegnen. Dabei sollen sie vor allem auf die Bedeutung von Sinn- und Wertfragen aufmerksam gemacht und zugleich befähigt werden, Antworten im Sinne des Evangeliums zu geben und der Aufgabe einer christlichen Erziehung nachzukommen.
1.3
Das Kind ist mit seiner Umwelt verflochten und in die gegenwärtige Gesellschaft mit ihren Problemen eingegliedert. Es ist wichtig für die Gesellschaft, wenn schon der Kindergarten in kindgemäßer Form mit Grundfragen menschlichen Zusammenlebens in der modernen Gesellschaft bekannt macht:
In Hilfen zur notwendigen Anpassung, zugleich zur kritischen Distanz soll dadurch ein Beitrag für die Sozialisation der Kinder geleistet werden. Die Kinder sollen dabei offen werden für den nahen und den fernen Nächsten, für sozial und gesundheitlich Benachteiligte. Dazu soll ihnen das Liebesgebot des Evangeliums helfen.
2.
Die evangelische Kindergartenarbeit ist begründet im Auftrag der Kirche zu Verkündigung und Diakonie. Dieser Auftrag soll auf dem Feld der Kleinkindererziehung im folgenden Sinne verwirklicht werden:
2.1
Alle Möglichkeiten und Mittel wie Spiel und Bewegung, Lied und Feier, Gebet und Wort, Gestalten und Lernen sollen mit diesem Auftrag in Zusammenhang stehen. Dadurch kann die Welt, in der das Kind lebt, als Gottes Welt erlebt werden. Das Kind selbst kann Gottes Zuwendung und Geborgenheit erfahren.
2.2
Erste Begegnungen mit Gestalten und Themen der Bibel sollen vermittelt, in die Lebensäußerungen der Gemeinde soll eingeführt werden.
Vor allem die Geschichte und Bedeutung Jesu soll den Kindern bekannt und vertraut werden.
2.3
Wert- und Sinnfragen des Kindes und seine religiösen Vorerfahrungen sollen aufgenommen werden. Dabei soll die kindgemäße Weitergabe vor allem der biblischen Überlieferung eine klärende und prägende Funktion haben und das Kind für das Wirken Gottes aufschließen.
2.4
Wege zum Beten sollen angebahnt, Gebete und Lieder der Kirche eingeübt werden.
2.5
Im Umgang miteinander und mit den Mitarbeitern im Kindergarten sollen die Kinder die Erfahrung machen, »daß die Welt ein Raum des Lebens, der Freude, der Liebe, der Hoffnung und der Verantwortung sein kann, daß die christliche Botschaft als Botschaft von Jesus Christus eine Botschaft der Befreiung ist«. (Richtlinien und Arbeitsanweisungen für Versuche mit vorschulischen Einrichtungen, Sondernummer 2 »Kultus und Unterricht«, Stuttgart, 8. März 1973, Seite 376). Dabei sollen die Kinder selbst immer neu Annahme, Zuwendung und helfendes Geleit erfahren. Durch diese Intentionen hilft die kirchliche Kindergartenarbeit Eltern, Paten und Gemeinden, ihre in der Kindertaufe übernommene Verpflichtung zur christlichen Erziehung zu erfüllen.
3.
Weil der Dienst der Kirche im Kindergarten am Evangelium orientiert ist, muß er grundsätzlich offen sein für die Kinder aller Familien und für die Vielfalt menschlicher und sozialer Probleme der Gegenwart. Das bedeutet:
3.1
Die Aufnahme von Kindern in den evangelischen Kindergarten soll grundsätzlich auch Kindern anderer Konfessionen und Kindern aus Elternhäusern ohne kirchliche Bindung offenstehen. Die Überzeugung ihrer Eltern muß respektiert werden. Sozial und gesundheitlich benachteiligten Kindern hat dabei besondere Aufmerksamkeit zu gelten.
3.2
Die Erfahrungen der Kinder in einer Gesellschaft mit einer Vielzahl von Meinungen und Überzeugungen sollen aufgenommen und verarbeitet werden. Dabei sollen der Respekt vor anderen Überzeugungen und Solidarität eingeübt werden.
3.3
Ihre Grenze findet diese grundsätzliche Offenheit des evangelischen Kindergartens, wo der im Evangelium begründete Auftrag des Kindergartens berührt ist und wo das religionspädagogische Profil verlorenzugehen droht.
4.
Der Dienst der Kirche im Kindergarten muß sowohl den Ergebnissen aller einschlägigen Erfahrungswissenschaften (Sozialwissenschaften, Psychologie, Medizin usw.) als auch den Erkenntnissen der Pädagogik, der Religionspädagogik und der Theologie Rechnung tragen. Dies macht eine qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung aller im Kindergarten beschäftigten Mitarbeiter notwendig.
5.
Der Dienst der Kirche im Kindergarten stützt sich:
5.1
auf sozialpädagogisch und religionspädagogisch qualifizierte Mitarbeiterinnen, für deren Aus-, Fort- und Weiterbildung und deren laufende Beratung sie besorgt sein muß,
5.2
auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Eltern, deren Beratung und Mitwirkung in Elternseminaren, Elternbesprechungen und Sprechstunden,
5.3
auf eine aus der Gemeinde und Elternschaft gebildete Versammlung und den Beirat des Kindergartens.
6.
Der Dienst der Kirche im Kindergarten steht im Einklang mit den vom Kultusministerium vorgelegten »Richtlinien und Arbeitshilfen für Versuche mit vorschulischen Einrichtungen (5- bis 6jährige)« (siehe die o.g. Sondernummer 2 von »Kultus und Unterricht«).