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Kirchengericht:Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Baden
Entscheidungsform:Urteil (rechtskräftig)
Datum:21.06.2010
Aktenzeichen:VG 3/2010
Rechtsgrundlage:§ 2 VocO (Voraussetzungen der Vocationserteilung)
Vorinstanzen:Keine
Schlagworte:Vocationserteilung
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Leitsatz:

Die von staatlichen Hochschulen geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Studium der Evangelischen Theologie wird zu Recht in entsprechender Anwendung der Vocationsordnung der Landeskirche erteilt. Sie darf sich lediglich auf die Frage beziehen, ob die Landeskirche einem Studienbewerber nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums voraussichtlich die Vocatio erteilen würde. Die Benachteiligung von Mitgliedern bestimmter evangelischer Freikirchen gegenüber Angehörigen der Landeskirche in § 2 Abs. 3 VocO ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG vereinbar.

Tenor:

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Gerichtskosten werden nicht erhoben.